Schülerinnen- und Schülervertretung der Zentrallehranstalten

Schülerinnen- und Schülervertretung
der Zentrallehranstalten

Vertretung für das Schuljahr 2025/26

Kiyan-Tabib
ZLA-Sprecher und
TGLA-Sprecher
Kiyan Tabib
Lea Benda
ZLA-Sprecherin-Stv.
TGLA-Sprecherin-Stv.
Lea Benda
LFLA-Sprecher
Elias Mair
LFLA-Sprecher-Stv.
Raphael-Lorenzo Gaich
LFLA-Schülvertreter
Paul Hauptmann
TGLA-Schülvertreter
Laurenz Repnik
Pia Wartinger
LFLA-Schülervertreterin
Pia Wartinger
TGLA-Schülervertreter
Aaron Rodinger

Was ist die Schülerinnen- und Schülervertretung der Zentrallehranstalten?

In Österreich gibt es eine gesetzlich gewählte Schülervertretung, auch überschulische Vertretung genannt. Es gibt folgende überschulische Schülervertretungen:

  • Zentrallehranstaltenschülerinnen- und schülervertretung
  • Landesschülerinnen- und schülervertretungen
  • Bundesschülerinnen- und schülervertretung (Weitere Infos: www.bsv.at)

Die Zentrallehranstaltenschülerinnen- und schülervertretung werden wie die Landesschülerinnen- und schülervertretungen am Ende jedes Schuljahres für das jeweils folgende Schuljahr gewählt. Wählen dürfen alle Schulsprecherinnen und Schulsprecher im jeweiligen Bereich. 

Der Zentrallehranstaltenschülerinnen- und schülervertretung gehören vier Mitglieder an: Zwei Mitglieder aus dem Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und des Bundesinstitutes für Sozialpädagogik in Baden (TGLA-Bereich) sowie zwei Mitglieder aus dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen (der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und der Forstfachschulen; TGLA-Bereich).

Die Aufgaben der Zentrallehranstaltenschülerinnen- und schülervertretung ergeben sich aus dem Schülervertretungengesetz und bestehen im Wesentlichen darin, die Interessen der Schülerinnen und Schüler ihrer Schulen gegenüber den Bildungsbehörden, sonstigen Behörden, dem Nationalrat, dem Bundesrat sowie anderen gesetzlichen Interessenvertretungen zu vertreten. Weitere Infos: Schülervertretungengesetz 1990

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