

Schülerinnen- und Schülervertretung
der Zentrallehranstalten
Vertretung für das Schuljahr 2025/26
ZLA-Sprecherin-Stv.
TGLA-Sprecherin-Stv.
Lea Benda
- Niderösterreich
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lea.benda@
zentrallehranstalten-sv.at
LFLA-Sprecher-Stv.
Raphael-Lorenzo Gaich
- Oberösterreich
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raphael-lorenzo.gaich@
zentrallehranstalten-sv.at
Was ist die Schülerinnen- und Schülervertretung der Zentrallehranstalten?
In Österreich gibt es eine gesetzlich gewählte Schülervertretung, auch überschulische Vertretung genannt. Es gibt folgende überschulische Schülervertretungen:
- Zentrallehranstaltenschülerinnen- und schülervertretung
- Landesschülerinnen- und schülervertretungen
- Bundesschülerinnen- und schülervertretung (Weitere Infos: www.bsv.at)
Die Zentrallehranstaltenschülerinnen- und schülervertretung werden wie die Landesschülerinnen- und schülervertretungen am Ende jedes Schuljahres für das jeweils folgende Schuljahr gewählt. Wählen dürfen alle Schulsprecherinnen und Schulsprecher im jeweiligen Bereich.
Der Zentrallehranstaltenschülerinnen- und schülervertretung gehören vier Mitglieder an: Zwei Mitglieder aus dem Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und des Bundesinstitutes für Sozialpädagogik in Baden (TGLA-Bereich) sowie zwei Mitglieder aus dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen (der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und der Forstfachschulen; TGLA-Bereich).
Die Aufgaben der Zentrallehranstaltenschülerinnen- und schülervertretung ergeben sich aus dem Schülervertretungengesetz und bestehen im Wesentlichen darin, die Interessen der Schülerinnen und Schüler ihrer Schulen gegenüber den Bildungsbehörden, sonstigen Behörden, dem Nationalrat, dem Bundesrat sowie anderen gesetzlichen Interessenvertretungen zu vertreten. Weitere Infos: Schülervertretungengesetz 1990.